| Keine Existenzsorgen im Invaliditätsfall |
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(verpd) Physische oder psychische Schäden infolge einer Krankheit oder eines Unfalls können dramatische Auswirkungen haben. Wie sich zumindest die finanziellen Folgen abfedern lassen.
Invalidität bezeichnet bleibende Krankheits- und Unfallfolgen. Der Begriff steht für eine dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung eines Menschen. Doch die physischen oder psychischen Langzeitschäden bringen oft auch finanzielle Einbußen mit sich.
Finanzielle Folgen sind neben den erforderlichen Behandlungs- und Pflegekosten vor allem Einkommensverluste durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.
Private Versicherungen gegen die finanziellen Folgen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Unfallinvalidität und Pflegekosten sollten unverzüglich abgeschlossen werden, wenn eine entsprechende Versorgungslücke erkannt wird.
Sonst kann es passieren, dass zu einem späteren Zeitpunkt, dann vorhandene Krankheiten oder Unfallfolgen bei der Gesundheitsprüfung Probleme bereiten und ein Versicherungsabschluss deshalb teurer oder gar unmöglich wird.
Ob eine Versorgungslücke besteht, kann bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten geklärt werden. Oftmals reichen die gesetzlichen Absicherungen nämlich nicht aus.
Kann man beispielsweise aufgrund von Krankheits- oder Unfallfolgen seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, ist aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar, steht einem, wenn man nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, keine gesetzliche Rente zu. Und auch die sonstigen gesetzlichen Leistungen bieten in der Regel keinen Rundumschutz im Invaliditäts- oder Pflegefall.
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